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Infos & Tabellen :  



  

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Armutsgrenzen weiten sich aus ! 

 

Die EU-Statistiker definieren Personen,   

die vom Netto-Äquivalenzeinkommens  

der sozialversicherungspflichtigen - Arbeitnehmer weniger als
 

  • 70 % zur Verfügung haben, als armutsgefährdet in sozialen Risikosituationen („prekärer Wohlstand“),
  • 60 % zur Verfügung haben, als armutsgefährdet,
  • 50 % zur Verfügung haben, als relativ einkommensarm,
  • 40 % zur Verfügung haben, als arm.

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle auf einzel Person bezogen !




Jahr



Mittelwert


Monats
einkommen


Einkommensarm
ab  50%
Hartz-IV Regelsatz+
*warm-Miete
(*auf Berlin bezogen)
(auf SW-Stadt bezogen)
1995
15.035
1252,92
626,46

1996
16.060
1338,33
669,17

1997
16.289
1357,42
678,71

1998
15.918
1326,50
663,25

1999
16.366
1363,83
681,92

2000
17.167
1430,58
715,29

2001
17.742
1478,50
739,25

2003
18.492
1541,00
770,50

2004
18.113
1509,42
754,71
297,00
2005
17.227
1435,58
717,79

2005
18.214
1517,83
758,92
345,00
2006
17.283
1440,25
720,13
345,00
2007
20.270
1689,17
844,59
345,00
2008
21.086
1757,17
878,59
347,00
2009
21.223
1768,58
884,29
356,00
(657,00)
2010
21.470
1789,17
894,59
359,00  
(660,00)
2011



364,00
  (738,00 - 766,33)  
2012



374,00
(757,58
- 776,33)

 gefallenes Einkommen gegenüber Vorjahr! 


 



 

 Link zurm Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach
§ 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
hierhin führt der obrige Schriftzug, anklicken !


Die untrige Tabelle vom BAmS wurde wieder gelöscht. Diese Bedarfsberechnung wurde in den letzten Jahrzehnten ständige umbenannt und anders erstellt.

Nach meiner Meinung langt der Hartz IV Regelsatz mit Warmmietzuschuss nicht aus um denn Grundbedarf zu decken, da diesr auch von Ort zu Ort unterschiedlich ist.  

Z.B. Fahrkosten.  

So wurde auch folgendes  "Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz" am 24. März 2011erlassen Bildklick darunter damit die Tabelle anschliessend passt.

 

 

Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz
SGB II
Wikipedia
RBEG-2011-März
Bildklick zum Gesetz RBEG unterstützt SGB II §28

SGB II
Bildklick zum SGB II
Pfeilklick nach oben  !
Thema-link bei Wikipedia

 

Die Regelbedarfe werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres aufgrund der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Mischindex) vorgenommen.

 

für 2o12 vorgesehen (+3€)
Aufschlüsselung des Regelbedarfs nach dem regelbedarfsrelevanten privaten Verbrauch (Statistikmodell) aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Erwachsene

nach
(EVS) 2008, § 5 RBEG
bis 7Jahre 

bis 15Jahre

bis 19Jahren

bei uns Kosten
Regelsatzgrundlage 100%Regelsatz mtl. für 2o11
Regelsatz mtl. für 2012

364,-- €
374,-- €

213,-- €
219,-- €

242,-- €
251,-- €
 
275,-- €
287,-- €

Nahrungsmittel,
alkoholfreie Getränke
(nach 2o11 berechnet)


128,46 €


78,67€


96,55 €


124,02 €

Bekleidung, Schuhe
(nach 2o11 berechnet)

30,40 €

31,18 €

33,32 €

37,21 €

Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung
(nach 2o11 berechnet )


30,24 €


 7,04 €


11,07 €


15,34 €
Strom unter 30€ hat kaum einer
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände
(nach 2o11 berechnet)



27,41 €



13,64 €



11,77 €



14,72 €

Gesundheitspflege
(nach 2o11 berechnet)

15,55 €
 
6,09 €
 
4,95 €

6,56 €
10 Rasierklinken 15€
Verkehr
(nach 2o11 berechnet)

22,78 €

11,79 €

14,00 €

12,62 €
22.50€ in SW
Zone 1
Nachrichtenübermittlung
(nach 2o11 berechnet)

31,96 €

15,75 €

15,35 €

15,79 €
Internet 19,99€ mtl.
1 Jahr
Freizeit, Unterhaltung, Kultur
(nach 2o11 berechnet)

39,96 €

35,93 €

41,33 €

31,41 €

Bildung
(nach 2o11 berechnet)

1,39 €

0,98 €

1,16 €

1,29 €

Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
(nach 2o11 berechnet)


7,16 €


1,44 €


3,51 €


 4,78 €
1 Kaffee zu 1,29Ct bei MC
andere Waren und Dienstleistungen
(nach 2o11 berechnet)


26,50 €


9,18 €


7,31 €


10,88 €

Der Regelsatz soll fürKinder und Jugendliche nicht geändert werden,

so auch nicht für Dazuverdiener (Aufstocker). Da der Regelsatzplus Miete ja dem Einkommen gegen gerechnet wird.
Somit ist jeder €uro der Dazuverdient wird, eine Abgabe an das Amt um es neu zuverteilen.

O.K. es gibt die Reglung im SGB II; § 11, zu berücksichtigendes Einkommen.

Aber da bleibt ja nicht viel übrig !

Wenn man bedenkt das diese Regierung so lange für Ihr zu vertretenes Volk herum machte, um diese lächerliche Erhöhung des  Regelsatz von ALG II zu erlassen,

ist dies ein Schlag ins Gesicht für die Betroffenen!


 



Leistungsberechtigte Personen in einer Bedarfsgemeinschaft
Regelbedarf-bis
31. Dezember 2011
Regelbedarf
ab 1. Januar 2012
Erwachsene alleinstehende Person
364 €
374 €
Erwachsene alleinerziehende Person
364 €
374 €
Erwachsene Person mit minderjährigem Partner
364 €
374 €
alleinstehende Personen bis zum Alter von 24 oder Erwachsene Personen bis zum Alter von 24 mit minderjährigem Partner,die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind

291 €

299 €
Erwachsene Partner einer Ehe, Lebenspartnerschaft, eheähnlichen oder
lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, jeweils
328 €
337 €
Kind bis 6 Jahre alt ist
213 / 215 €
219 €
Kind Alter zwischen 6 und 13
242 / 251 €
251 € (unverändert)
Kind bzw. Jugendlicher im Alter zwischen 14 und 17
275 / 287 €
287 € (unverändert)

Die Regierenden Politiker müssten selber einmal mit diesen Regelsatz ein 1 Jahr auskommen wobei deren Kontensolange eingefroren werden müsste !

 

Juli
2009 Letzte Regelsatzanpassung nach SGB II
Februar
2010 Bundesgerichtshof rügt die Regierung wegen den Regelsatz
Februar
2011 Lange Verhandlungen um den Regelsatz
April
2011 Erhöhung des Regelsatzes Rückwirkend zum Januar um 5€
Januar
2012 Erhöhung des Regelsatzes um 0€  bis10€ wie im November 2o11 beschlossen



 

Hier links-Klick- auf den Bild, Erstattung von Krankenhaus-kosten ohne ALG II !

 

                                                          Pfeilklick nach oben  !

 



Achtung beim Übergang  

Von Harz IV ins Rentenalter!

Vermögensfreigrenzen in Grundsicherung und Arbeit SGB II §12

Vermögensfreigrenzen in Grundsicherung im Alter SGB XII §90

Bei HLU:

Antragsteller Ehegatte jede weitere Person
1.600 € 614 € 256 €
ab 60 Jahre.; bei Erwerbsunfähigkeit
2.600 €
Bei HbL:

Antragsteller Angehörige wie bei HLU
2.600 €
(siehe oben )

Das sehe ich dann so, was vorhanden sein kann nach SGB II:  

  Für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten Person.

 

§12 Punkt 2.4.  

750€ + Regelsatz + warm Miete auf den Girokonto

+ 2600€ auf ein Konto oder auch auf den Girokonto als Schonvermögen! 

Ich sehe das auch dieses nach dem SGB II auch im Alter gildet:

 

sowie §12 Punkt 3  

 Also muss beachtet werden das bei noch höeren Schonvermögen aufgrund SGB II noch arbeitsfähigen Alters dieses verbraucht wird in Hausrat im Sinne des SGB II § 12  

 

 

 

 

 

 

                                                         Pfeilklick nach oben  !


 

 

 



 


 

Morgenroete
dieses Buch lese ich gerade, Bildklick Infolink
Geburstag01
Infostand
Geburstag 02
Infostand

 

Bayrische Ferien und Feiertage 

2012 Bildklick

als PDF-Din A4 runderladbar 

(im neuen Fenster blauen Botton "Download file"anklicken )

 

2012-Mai

 

17. - 20. Mai  

7. Internationaler Automobilarbeiterratschlag

in München

 

30.Mai Gerichtstermin

in München 10:00Uhr  

Fall Klaus Dumberger 

( links im Unterstrichenen Teil ) 

 

Juni

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

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